Eigenbluttherapie

Beschwerde von HeilpraktikerInnen vom Bundesverfassungsgericht abgelehnt

Eigenbluttherapien existieren in verschiedenen Formen und sind eine tolle Reiz- und Regulationstherapie. Angeboten werden dürfen sie derzeit nur ÄrztInnen – HeilpraktikerInnen (in Deutschland) ist es (weitgehend) untersagt worden. Für PatientInnen ist dies problematisch, da es nur wenige ÄrztInnen gibt, die in diesem Bereich ausgebildet sind und diese Leistung anbieten wollen und können. Dazu kommt, dass durch die letzten Urteile eigentlich auch die Auflagen für ÄrztInnen gestiegen sind, was sich in einem verminderten Angebot und höheren Kosten widerspiegeln könnte, ohne dass PatientInnen davon einen höheren Nutzen haben.

Vor einigen Tagen wurde die Beschwerde von HeilpraktikerInnen vor dem Bundesverfassungsgericht nun leider abgelehnt, allerdings mit einem weiterhin offenen Hintertürchen. Schließlich wurde die Beschwerde spannenderweise nur deshalb abgelehnt, weil dem Gericht 70 Seiten Begründung (die laut BDH eingereicht wurden) nicht ausreichten, worüber man sich schon sehr wundern kann. Ebenso verwunderlich ist, dass das Gericht (laut Ärztezeitung) davon ausgeht, dass die Gesundheitsrisiken von der Menge des entnommenen Blutes abhängig sein sollen. Darüber könnte man nun sachlich berichten. Manche Medien tun das auch, z.B. ist in der Welt ein relativ informationsloser, aber immerhin neutraler Artikel dazu erschienen. Anders dagegen in anderen Medien, z.B. der Zeit. In diesem wird zwar auch darüber berichtet, allerdings auf irreführende Art und Weise. Zum einen wird zweimal darauf hingewiesen, dass das Transfusionsgesetz regelt, wer Blut abnehmen darf. Das ist nicht ganz falsch. Aber auch nicht ganz vollständig. Zudem wird die Bedeutung des Transfusionsgesetzes für dieses Verfahren noch nicht mal angesprochen, sodass die LeserInnen, die nicht bereits vorinformiert sind, damit für sich genommen nichts anfangen können. Stattdessen suggeriert die Formulierung, dass HeilpraktikerInnen klar gegen ein unumstrittenes, vernünftiges Gesetz verstoßen hätten. Noch mehr werden die LeserInnen aber am Ende manipulativ fehlinformiert. Statt mehr über die Hintergründe aufzuklären, fügt der Autor dort nämlich unnötigerweise hinzu, dass Ozon in Kläranlagen verwendet wird und die Atemwege reizt, es keinen wissenschaftlichen Beleg für die Wirksamkeit von Ozontherapie gäbe, weil die durchgeführten Studien methodische Mängel hätten und dass der Heilpraktikerberuf sowieso wegen der Ausbildung in der Kritik stehen würde. Belege für diese Aussagen? Fehlanzeige. Was kommt bei den LeserInnen an? Das spiegeln die für so einen kleinen Artikel zahlreichen (238) Kommentare wider: Ozon ist gefährlich und wirkungslos, es ist eine Methode, die nur Heilpraktiker einsetzen, die sowieso schlecht ausgebildet sind und nicht mal erklären könnten was sie da eigentlich tun.

Tatsächlich ist es so, dass gerade in den letzten Jahren verhältnismäßig viel dazu geforscht wurde (z.B. sind auf pubmed 26 Ergebnisse allein in den letzten 3 Jahren gelistet, insgesamt 105 Studien). Ob wirklich alle 105 Studien methodische Mängel aufweisen? Davon, dass es keinerlei wissenschaftlichen Beleg gäbe, kann also keine Rede sein. Ganz im Gegenteil. Dass Sauerstoff (respektive daraus hergestelltes Ozon) in Kläranlagen zur Desinfektion und Oxidation von Abwasser verwendet wird stimmt. Aber was sollen die LeserInnen mit dieser Information anfangen? Interessanter wäre doch die Information, dass medizinischer Sauerstoff schon lange zu vielen verschiedenen medizinischen Zwecken eingesetzt wird – auch in der Notfallmedizin und viel häufiger als von HeilpraktikerInnen von ÄrztInnen. Und dass Ozon im Rahmen der Ozontherapie nicht in die Atemwege gelangen darf, sollte jede/r ausgebildete TherapeutIn sowieso wissen und beachten. Mir ist auch noch kein Bericht zu Ohren gekommen, dass einer/m TherapeutIn das passiert wäre oder gar bewusst gemacht hätte. In aller Regel geschieht dies durch Luftverschmutzung. Der letzte Satz über die Kritik am Heilpraktikerberuf und die Ausbildung ist eigentlich der manipulativste. Und auch hier sieht die Realität anders aus: Entgegen anderslautender Gerüchte sind viele HeilpraktikerInnen gut ausgebildet, auch ohne durchdirigierte Ausbildung wie im Medizinstudium – das überprüfen AmtsärztInnen der Gesundheitsämter im Rahmen der Heilpraktikerüberprüfung. Und dass viele Menschen ihre HeilpraktikerInnen sehr schätzen, zeigen die hohe Zahl an PatientInnenkontakten und Umfrageergebnisse. In der Kritik steht der Beruf also vor allem beim Autor – hat er aber anscheinend vergessen, hinzuzufügen…

Wundern kann man sich übrigens nicht nur über den Autor. Die LeserInnen übernehmen die suggerierte Sichtweise ungeprüft und – was mich noch mehr wundert – scheinen sich auch in irgendeiner Form provoziert zu fühlen. Warum sonst wird dieser Artikel verhältnismäßig oft kommentiert, teilweise mit emotional aufgeladenen oder aggressiven Kommentaren? Sie könnten diesen Kommentar auch einfach ignorieren, wenn es sie sowieso nicht betrifft, weil sie Eigenbluttherapien für sich ablehnen und entweder so gesund sind, dass sie keine medizinische Unterstützung benötigen oder sich ausschließlich von ÄrztInnen und nur mit evidenzbasierter Medizin behandeln lassen. Sofern ihnen damit geholfen ist – super! :)

Den sich beschwerenden HeilpraktikerInnen und den dahinter stehenden Verbänden wünsche ich viel Durchhaltemögen, eine hohe Frustrationstoleranz und vor allem: viel Erfolg. Weil es um so viel mehr geht: Um die Berufsfreiheit von HeilpraktikerInnen aber auch um die medizinische Versorgung vieler Menschen. Die freie Wahl des Behandlers leidet für PatientInnen leidet unter der Einschränkung, dass HeilpraktikerInnen Eigenbluttherapien kaum mehr anbieten dürfen. Und ob ÄrztInnen allein den Bedarf decken können und diese tolle Therapieform in ihrer Vielfalt ausreichend anbieten können und wollen? Deshalb bin ich gespannt, wie es weiter geht und hoffe, auf die Einsicht des Bundesverfassungsgerichts.

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